Brauchen Sie ein Rezept?
Falls Sie ein Wiederholungsrezept benötigen, können Sie uns dies zum einen telefonisch mitteilen, oder es hier anfordern.
Wegen der Neueinführung des elektronischen Rezeptes zum 01.01.2024 ist es zwingend erforderlich, dass alle gesetzlich Versicherten in jedem Quartal VOR der Erstellung des ERSTEN e-Rezeptes ihre Gesundheitskarte in der Praxis einlesen lassen. Alle weiteren e-Rezepte im selben Quartal können ohne erneutes Einlesen der Gesundheitskarte von Ihnen angefordert und von uns erstellt werden.
Anschließend können Sie Ihr e-Rezept in der Regel einen halben Tag später in jeder Apotheke durch Vorlage Ihrer Gesundheitskarte einlösen. Ein zusätzlicher Papierausdruck ist hierfür nicht erforderlich.
Alle privat Versicherten erhalten ihre Rezepte nach wie vor ausschließlich in Papierform.
Sofern die Anforderung vormittags geschieht, liegen Ihre Rezepte nachmittags bei uns zur Abholung für Sie bereit. Sie können uns auch nachmittags informieren, so dass Ihre Rezepte am Folgetag abholbereit sind.
Die erstmalige Verordnung eines Medikaments bedarf zwingend einer ärztlichen Konsultation.
Bitte tragen Sie hier alle relevanten Daten und Ihren Medikamentenwunsch ein.